Das kantonale Steueramt stellt Ihnen eine Bescheinigung über die zuviel einbezahlten Beiträge an die 3. Säule a zu. Diese Bescheinigung senden Sie an die entsprechende Vorsorgeeinrichtung, welche zur Rückvergütung dieses Betrages verpflichtet ist.
Das kantonale Steueramt stellt Ihnen eine Bescheinigung über die zuviel einbezahlten Beiträge an die 3. Säule a zu. Diese Bescheinigung senden Sie an die entsprechende Vorsorgeeinrichtung, welche zur Rückvergütung dieses Betrages verpflichtet ist.
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