HomeSteuerwissenZuviel einbezahlte Beiträge 

Zuviel einbezahlte Beiträge 

Zuviel einbezahlte Beiträge 

Das kantonale Steueramt stellt Ihnen eine Bescheinigung über die zuviel einbezahlten Beiträge an die 3. Säule a zu. Diese Bescheinigung senden Sie an die entsprechende Vorsorgeeinrichtung, welche zur Rückvergütung dieses Betrages verpflichtet ist.

Powered by BetterDocs

Slow down and tax it easy! So einfach hast du deine Steuererklärung noch nie ausgefüllt. 

Copyright: © 2023 ZUFISO Zürich Financial Solutions GmbH. All Rights Reserved.