Steuererklärung für Lehrlinge und Studenten

Selbst für Studierende kann das Thema Steuererklärung in der Schweiz von großer Bedeutung sein. Wir möchten dir einige wichtige Informationen und Ratschläge zum Thema «Steuererklärung für Studenten» bieten.

Warum müssen wir eine Steuererklärung abgeben? #

Obwohl Lernende und Studierende oft über sehr begrenztes oder gar kein Einkommen verfügen, unterliegen sie dennoch der Pflicht, eine Steuererklärung einzureichen. In der Schweiz beträgt die Kopfsteuer für Personen ohne oder mit sehr geringem Einkommen lediglich 24 Franken. Trotz dieser minimalen Steuerlast bleibt die Verpflichtung zur Einreichung der Steuererklärung bestehen. Diese Regelung beruht auf der spezifischen Struktur des Steuersystems, das selbst für Personen mit niedrigem oder fehlendem Einkommen eine formelle Einreichung der Steuererklärung erfordert. Es ist wichtig zu beachten, dass die Pflicht zur Einreichung der Steuererklärung für Studierende und Lehrlinge in der Schweiz erst ab dem Jahr beginnt, in dem man 18 Jahre alt wird.

Die wichtigsten Steuerabzüge: #

Studiengebühren: In vielen Kantonen können Studiengebühren als Abzüge geltend gemacht werden.

Berufsausbildungskosten: Kosten im Zusammenhang mit deiner Ausbildung, wie Lehrbücher und Materialien, können unter bestimmten Bedingungen abzugsfähig sein.

Krankenversicherungsprämien: Studierende, die ihre eigene Krankenversicherung abschließen müssen, können die Prämien als Abzug geltend machen.

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