Mit der Schlussrechnung ist auch über die Zinsen abzurechnen. Sämtliche Zahlungen, die Sie für eine Steuerperiode geleistet haben, werden bis zur Zustellung der rechtskräftigen Schlussrechnung zu Ihren Gunsten verzinst. Haben Sie provisorisch zu wenig einbezahlt, fallen Zinsen zu Ihren Lasten an. Zinsgutschriften versteuern Sie im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis Kolonne B als Einkommen.