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Wohnsitzwechsel

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Bei Wohnsitzwechsel innerhalb des Kantons ist die Zuzugsgemeinde für das ganze Jahr für die Steuern zuständig.

Bei Wohnsitzwechsel über die Kantonsgrenze hinweg ist ebenfalls der Wohnsitz am Ende der Steuerperiode massgebend. Die Steuerpflicht im Wegzugskanton besteht nicht mehr.

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