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Wechsel zwischen unselbständigem und selbständigem Erwerb

Wechsel zwischen unselbständigem und selbständigem Erwerb

Wechseln Sie während der Steuerperiode zwischen unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit und sind nicht das ganze Jahr einer 2. Säule angeschlossen, berechnet sich der Maximalbetrag wie folgt:

Steuerperiode 2022: #

6’883 Franken (einbezahlt während unselbständiger Erwerbstätigkeit), zuzüglich 20 Prozent des selbständigen Erwerbseinkommens, jedoch höchstens 34’416 Franken.

Wenn Sie das ganze Jahr, neben Ihrer Selbständigkeit, angestellt sind und Beiträge an die 2. Säule leisten, können Sie maximal 6’883 Franken in die 3. Säule a einzahlen.

Steuerperiode 2023: #

7’056 Franken (einbezahlt während unselbständiger Erwerbstätigkeit), zuzüglich 20 Prozent des selbständigen Erwerbseinkommens, jedoch höchstens 35’280 Franken.

Wenn Sie das ganze Jahr, neben Ihrer Selbständigkeit, angestellt sind und Beiträge an die 2. Säule leisten, können Sie maximal 7’056 Franken in die 3. Säule a einzahlen.

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