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Vorbezüge Wohneigentumsförderung (WEF)

Vorbezüge Wohneigentumsförderung (WEF)

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WEF-Vorbezüge gelten als Kapitalleistungen und werden unabhängig vom übrigen Einkommen versteuert. Erfolgen im gleichen Jahr mehrere Kapitalleistungen, werden diese zusammengezählt. Eine provisorische Steuerberechnung bietet die Anwendung «Steuerberechnung» des kantonalen Steueramtes.

Rückzahlung WEF-Vorbezüge #

Haben Sie Vorbezüge zur Wohneigentumsförderung (WEF) vorgenommen, müssen diese zuerst zurückbezahlt werden. Erst dann können Sie Einkäufe in die Pensionskasse wieder in Abzug bringen.

Zahlen Sie WEF-Vorbezüge zurück, können Sie auch die für den Vorbezug bezahlten Steuern zinslos zurückfordern. 

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