Grundsätzlich unterliegen Vereine der Steuerpflicht. Allerdings wird ein Jahresgewinn unter 10’000 Franken und ein Vereinsvermögen unter 100’000 Franken nicht besteuert. Mitgliederbeiträge werden nicht zum steuerbaren Gewinn gezählt. Bei Vereinen mit ideellen Zwecken liegt die Freigrenze bei 20’000 Franken Gewinn.