Ihre Anteile an einer unverteilten Erbschaft tragen Sie neu direkt in den entsprechenden Positionen der Steuererklärung ein. Zum Beispiel die Wertschriften und Guthaben im «Wertschriften- und Guthabenverzeichnis», die Liegenschaften im «Liegenschaftenverzeichnis», die Schulden im «Schuldenverzeichnis». Die separaten Ziffern bzw. Positionen zu den unverteilten Erbschaften (im Steuererklärungsformular die Ziffern 5.4/30.5 oder in der online Steuererklärung die Position «unverteilte Erbschaft») sind ab der Steuerperiode 2022 nicht mehr vorhanden.
Die Verrechnungssteuerabzüge bei unverteilten Erbschaften werden neu über die Steuererklärung der Erben selbst zurückgefordert. Dazu müssen Sie Ihre Anteile an der unverteilten Erbschaft vollständig in der jeweiligen Rubrik des Wertschriften- und Guthabenverzeichnis deklarieren. Im Speziellen Ertragsanteile mit Verrechnungssteuerabzug in der Rubrik A bzw. in der Rubrik «Ertrag mit VSt.».