Die Auflösung eines Säule-3a-Kontos mit anschliessendem Übertrag des Kapitals auf eine andere Säule-3a-Einrichtung wird zugelassen und nicht besteuert. Die Weiterführung des Säule-3a-Kontos ist aber Voraussetzung. Bei 3a-Versicherungspolicen ist dies nicht möglich. Hier bietet sich jedoch eine Vertragsverlängerung an.