In der Steuererklärung müssen Sie sämtliche in- und ausländischen Vermögenswerte und Einkünfte deklarieren. Haben Sie dies in der Vergangenheit nicht getan, können Sie eine Selbstanzeige einreichen.
Wichtiger Hinweis: #
Eine kommentarlose Deklaration in der Steuererklärung ohne expliziten Hinweis auf die Selbstanzeige gilt nicht als Selbstanzeige und kann zu einer Strafe führen.
Sofern die Bedingungen für eine straflose oder strafbare Selbstanzeige nicht erfüllt sind, erfolgt ein ordentliches Nachsteuer- und Bussenverfahren. Die Busse beträgt dann zwischen einem Drittel und dem Dreifachen der Nachsteuer, je nach Verschulden und persönlichen Umständen.