Stipendien

«Stipendien und ihre steuerliche Behandlung – was Sie wissen sollten!

Haben Sie sich jemals gefragt, ob Stipendien in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden müssen? Wir klären Sie auf!

Grundsätzlich unterliegen Stipendien der Einkommenssteuer. Das bedeutet, dass Sie sie in Ihrer Steuererklärung angeben müssen. Es gibt jedoch Ausnahmen: Stipendien sind nicht steuerpflichtig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Stipendien sind nicht steuerpflichtig, wenn:

  1. Die empfangende Person bedürftig ist.
  2. Die Beiträge von privaten oder öffentlich-rechtlichen Institutionen mit der klaren Absicht der Unterstützung geleistet werden.
  3. Die Leistung unentgeltlich ist, was bedeutet, dass keine Gegenleistung erbracht werden muss.

Die gute Nachricht ist, dass Sie in den meisten Fällen Ihr Stipendium nicht in Ihrer Steuererklärung angeben müssen. Allerdings ist es wichtig, die genauen Bestimmungen und Regelungen in Ihrem Kanton zu prüfen, da sie je nach Region variieren können. Denken Sie daran, dass dies allgemeine Informationen sind, und es immer ratsam ist, sich individuell beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Steuern korrekt behandeln.

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