Wenn Sie Kosten für ein Pflegeheim tragen mussten, möchten Sie möglicherweise wissen, wie Sie diese in Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Hier sind die Schritte, die Sie beachten sollten, abhängig von der Pflege-/BESA-Stufe.
Pflege-/BESA-Stufen 1-3:
Wenn Sie sich in den Pflege-/BESA-Stufen 1-3 befinden, können Sie die Kosten für die Pflege, die Sie selbst getragen haben (ohne Anteil des Gemeinwesens und der Krankenkasse), als Teil Ihrer Krankheits- und Unfallkosten absetzen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten für Betreuung und Hotellerie in dieser Stufe nicht abzugsfähig sind.
Pflege-/BESA-Stufen 4 und höher:
In den Pflege-/BESA-Stufen 4 und höher können Sie die selbstgetragenen Kosten für Hotellerie, Betreuung und Pflege innerhalb Ihrer behinderungsbedingten Kosten absetzen. Beachten Sie jedoch, dass ein Anteil für steuerlich nicht abzugsfähige Lebenshaltungskosten (in der Regel 2.000 CHF pro Monat) und möglicherweise erhaltene Hilflosenentschädigungen abgezogen werden muss.
Die genauen Felder und Schritte, um diese Kosten in Ihrer Steuererklärung einzutragen, finden Sie sowohl auf dem Hilfsblatt als auch in der Online-Steuererklärung. Stellen Sie sicher, dass Sie diese Informationen korrekt ausfüllen, um alle möglichen Steuervorteile zu nutzen.
Die Berücksichtigung dieser Details in Ihrer Steuererklärung kann sich positiv auf Ihre finanzielle Situation auswirken. Denken Sie jedoch daran, sich bei Unklarheiten oder speziellen Fragen an einen Steuerexperten zu wenden, um sicherzustellen, dass Sie alle verfügbaren Steuervorteile nutzen.