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Bezug 

Bezug 

Der ordentliche Bezug der Säule-3a-Konti erfolgt mit Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Vorbezüge sind möglich, jedoch frühestens 5 Jahre vor dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters.

Wenn Sie auch nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters weiterhin ununterbrochen einer AHV-pflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen, können Sie den Bezug bis zur Aufgabe der  Erwerbstätigkeit, jedoch bis höchstens 5 Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters, aufschieben.

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