Den Antrag auf Rückerstattung der vor dem Wegzug abgezogenen Verrechnungssteuer haben Sie noch im Wegzugskanton stellen.
Beispiel: Zuzug per 15. Januar 2022 in den Kanton Zürich. Die Verrechnungssteuer für Fälligkeiten 2021 verlangen Sie von den Steuerbehörden des Wegzugskantons zurück.