Wenn es um die steuerliche Behandlung von Liegenschaften im Privatvermögen geht, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Der Unterhalt von Liegenschaften kann sich erheblich auf Ihre steuerliche Situation auswirken. Hier erklären wir, wie Sie die Unterhaltskosten für Ihre Liegenschaften in Zürich in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen können.
Absetzbare Unterhaltskosten für Liegenschaften:
Wenn Sie Liegenschaften im Privatvermögen besitzen, können Sie bestimmte Kosten im Zusammenhang mit dem Unterhalt dieser Liegenschaften steuerlich geltend machen. Dazu gehören nicht nur die tatsächlichen Unterhaltskosten, sondern auch Betriebskosten, Versicherungsprämien und die Kosten der Verwaltung durch Dritte.
Abzugsfähige Kosten übersteigen Eigenmietwert:
Eine wichtige Tatsache ist, dass Sie in der jeweiligen Steuerperiode alle angefallenen abzugsfähigen Kosten geltend machen können, auch wenn diese den Eigenmietwert übersteigen. Dies kann sich positiv auf Ihre Steuerbelastung auswirken.
Pauschalabzug bei überwiegend privater Nutzung:
In Fällen, in denen Liegenschaften im Privatvermögen überwiegend privat genutzt werden, besteht die Möglichkeit, anstelle der effektiven Unterhaltskosten einen Pauschalabzug von 20 Prozent des deklarierten Eigenmietwerts oder Bruttomietertrags pro Jahr geltend zu machen. Wenn Sie sich für diese Pauschale entscheiden, können Sie mit Ausnahme der Baurechtszinsen keine weiteren Kosten mehr abziehen.
Zeitpunkt des Abzugs:
Der Zeitpunkt, zu dem Sie die Kosten abziehen können, ist in der Regel der Zeitpunkt der Rechnungszahlung. Es ist jedoch auch möglich, den Zeitpunkt der Fälligkeit der Rechnungen zu wählen. Es ist wichtig zu beachten, dass die einmal getroffene Wahl in der Regel beibehalten werden muss.
Ausnahmen bei Abwassergebühren und Anschlussgebühren:
Es gibt jedoch Ausnahmen. Bei selbstgenutzten Liegenschaften können Abwassergebühren, einschließlich Grundgebühren, nicht abgezogen werden. Ebenso sind einmalige Beiträge wie Kabelanschlussgebühren für Fernsehen und Radio sowie Anschlussgebühren für Kanalisation, Wasser, Gas und Ähnliches nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfähig.
Erneuerungsfond und Unterhaltspauschale:
Jährliche Einlagen in den Erneuerungsfond können als Liegenschaftsunterhalt abgezogen werden. Wenn Sie die Unterhaltspauschale geltend machen, sind damit auch alle Einlagen in den Erneuerungsfond des betreffenden Jahres abgedeckt. Ihre Anteile am Erneuerungsfond und die Erträge daraus müssen im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis aufgeführt werden.
Die steuerliche Behandlung von Liegenschaftenunterhalt in Zürich kann komplex sein und erfordert ein genaues Verständnis der Regeln und Vorschriften. Unser Team von Experten steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei der ordnungsgemäßen Einreichung Ihrer Steuererklärung zu unterstützen. Wir helfen Ihnen dabei, alle steuerlichen Vorteile zu nutzen und Ihre Steuerbelastung zu minimieren.