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Korrektur der Steuererklärung

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Korrektur der Steuererklärung

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Solange noch keine rechtskräftige Einschätzung oder Schlussrechnung vorliegt, können Sie Korrekturen auch nachträglich noch beantragen. Dies kann in Form eines Schreibens oder als Steuererklärungs-Rektifikat zuhanden des Gemeindesteueramtes vorgenommen werden.

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