Möchten Sie Ihre finanzielle Sicherheit im Ruhestand maximieren? Dann haben Sie mit der Säule 3a der Altersvorsorge eine großartige Option, um auch nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters weiterhin Beiträge zu leisten. Diese Möglichkeit gilt bis zu 5 Jahre nach Erreichen des AHV-Rentenalters.
Das bedeutet, dass Sie auch nach Erreichen des Rentenalters und bis zu 5 Jahre danach weiterhin Geld in Ihre private Altersvorsorge investieren können. Dieser flexible Ansatz bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr finanzielles Polster für den Ruhestand noch weiter auszubauen.
Allerdings sollten Sie beachten, dass ab dem 69. Lebensjahr für Frauen bzw. dem 70. Lebensjahr für Männer die Abzugsberechtigung für Beiträge in die 3. Säule A entfällt, selbst wenn Sie weiterhin Einkommen aus der AHV erzielen.
Dies bedeutet, dass es eine bestimmte Frist gibt, bis zu der Sie von den steuerlichen Vorteilen und der Möglichkeit, in Ihre Altersvorsorge zu investieren, profitieren können. Nach Erreichen dieser Altersgrenze ist es nicht mehr möglich, Beiträge in die 3. Säule A einzuzahlen und von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Daher ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln, um Ihre Altersvorsorge bestmöglich zu gestalten.
Die Möglichkeit, auch nach dem Rentenalter in die 3. Säule A einzuzahlen, bietet eine wertvolle Gelegenheit, Ihre finanzielle Zukunft weiterhin zu optimieren. Nutzen Sie diese Chance, um Ihre Altersvorsorge zu stärken und für den Ruhestand gut vorbereitet zu sein.
Wenn Sie weitere Informationen oder professionelle Beratung benötigen, um das Beste aus Ihrer Altersvorsorge herauszuholen, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und maßgeschneiderte Lösungen zu finden.