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Arbeitslosigkeit

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Erhalten Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit Taggelder, können Sie Beiträge an die 3. Säule a einzahlen. Die Höhe des Abzuges richtet sich danach, ob Sie weiterhin die Vorsorge der 2. Säule für die Risiken Tod und Invalidität im bisherigen Umfang bei einer Auffangeinrichtung weiterführen.

Mit der Aussteuerung entfällt die steuerliche Abzugsberechtigung von Beiträgen an die 3. Säule a.

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